Gewährleistung und Garantie

Urban E-Bike

Bei VELO DE VILLE haben wir höchste Qualitätsansprüche an unsere Produkte und Lösungen, damit wir dir mit unseren Bikes ein ganz besonderes Fahrerlebnis bieten können. Dieselben Qualitätsansprüche teilen wir mit unseren Fachhändlern. Dieses eint uns im Ziel, dir dein maßgefertigtes Produkt zum bestmöglichen Service bereitzustellen. In absoluten Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass du mit dem Produkt nicht zufrieden bist. Für diesen Fall haben wir dir wichtige Informationen zusammengetragen:

GEWÄHRLEISTUNG 

VELO DE VILLE gewährt dem ersten Eigentümer des Bikes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab dem Kaufdatum.  

Gewährleistungs- und Garantieansprüche können bei jedem VELO DE VILLE Vertragspartner angemeldet werden. Dieser ist dazu verpflichtet, dass dein Bike nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern.   

Gewährleistungsansprüche können nur von dem Erstbesitzer geltend gemacht werden. Hast du das Bike von einem Dritten (gebraucht) gekauft, gelten die zwischen dir und dem Dritten vereinbarten Gewährleistungsregeln. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. 

Die Gewährleistungsansprüche gegenüber des Fachhändlers gelten auch bei einem Erwerb über den Online Store und einer Auslieferung an den Fachhändler. 

GARANTIE 

Darüber hinaus gewährt VELO DE VILLE eine freiwillige Herstellergarantie für einen Zeitraum von 5 Jahren für den Rahmen deines Bikes ab dem Kaufdatum. Zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt. 

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantie sind: 

  1. Der Fahrradpass im Anhang der Bedienungsanleitung wurde vollständig ausgefüllt 
     
  2. Die Einhaltung der in der Bedienungsanleitung definierten Inspektionsintervalle

Während der verlängerten Garantiezeit stellt VELO DE VILLE kostenfrei einen Fahrradrahmen zur Verfügung. Kosten der Montage und Demontage, sowie eventuelle Transportkosten gehen zu Lasten des Eigentümers.

AUSSCHLÜSSE DER GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE 

In folgenden Fällen erlischt die Gewährleistung oder Garantie 

  • Schäden durch Unfall, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Bikes und/oder unrichtige und/oder fahrlässige Benutzung
     
  • Das Bike wurde nicht entsprechend der Bedienungsanleitung gewartet 
     
  • Die vorgeschriebenen Inspektionsintervalle wurden nicht eingehalten 
     
  • Reparaturen wurden nicht fachkundig durchgeführt 
     
  • Im Nachhinein montierte Ersatzteile entsprechen nicht der technischen Spezifikation des Bikes oder sind nicht richtig montiert 

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE 

Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung von VELO DE VILLE für Schäden infolge von: 

  • Falscher Einstellung von Lenker, Bremsen, Sattel, Sattelstütze, Kettenschaltung 
     
  • Nicht rechtzeitigem Austausch von Einzelteilen wie Brems-, Schaltzügen, Bremsklötzen, Reifen, Kette, Ritzel 
     
  • Normalem Verschleiß 
     
  • Klimatologische Einflüsse, wie normale Verwitterung von Lack und Chromrost. 

WAS TUN IM GEWÄHRLEISTUNGS- ODER GARANTIEFALL? 

Alle Reklamationen sind unverzüglich bei Feststellung des Mangels bei einem VELO DE VILLE Fachhändler anzumelden.  Gewährleistungs- und Garantieansprüche können bei jedem VELO DE VILLE Vertragspartner angemeldet werden 

Zur weiteren Erhebung der Ansprüche benötigt der Fachhändler einen Kaufbeleg (Nachweis) sowie die Bedienungsanleitung mit dem Wartungsheft. Bitte bewahre diese Dokumente deshalb sehr sorgfältig auf. 

Der Fachhändler wird sich bei Bedarf mit unserem Service in Verbindung setzen, um dein Anliegen zu lösen. 

Während der Gewährleistungszeit werden alle von VELO DE VILLE festgestellten Material- und Konstruktionsfehler repariert oder kostenlos ausgetauscht. Die Wahl liegt bei VELO DE VILLE. 

Während der Garantiezeit wird VELO DE VILLE bei beschädigten Rahmen im Falle einer nicht mehr möglichen Nutzung den gleichen oder einen gleichwertigen Rahmen kostenlos als Ersatz bereitstellen. Sollte ein passender Rahmen nicht mehr zur Verfügung stehen, behält sich VELO DE VILLE vor, das betroffene Rad unter Berücksichtigung des allgemeinen Zustands sowie der Laufleistung eine Gutschrift zu schreiben. Kosten von Montage, Demontage sowie eventuelle Transportkosten sind vom Eigentümer des Bikes zu tragen.